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Kontakt

Noch Fragen? Wir antworten.
Sie haben noch Fragen zur Einbürgerung in Deutschland oder zur deutschen Staatsangehörigkeit? Der Bürgerservice der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hilft weiter.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine verbindliche Rechtsberatung anbieten können. Wenden Sie sich dazu bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder andere dazu besonders befugte Personen und Stellen.

Was wir nicht können:

  • über eine Einbürgerung und sonstige Verwaltungsakte entscheiden
  • andere Behörden anweisen
  • Einzelfälle juristisch aufarbeiten

Was wir für Sie tun können:

  • Verwaltungsvorgänge erläutern
  • Gesetze und Fachbegriffe erklären
  • zuständige Behörden auf Fälle aufmerksam machen
  • informieren und beraten, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist

Schreiben Sie uns eine E-Mail an intb[ät]bmas.bund.de oder rufen Sie uns an unter 030 18 527 5300.